Die Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Der Medationsprozess ist absolut vertraulich. Als Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich trete in Gerichtsverfahren nicht als Zeugin auf. Die Mediation kann jederzeit beendet werden.
- Im Rahmen eines Erstgespräches erkläre ich das Ziel und den Ablauf der Mediation sowie meine Rolle als Mediatorin. Offene Fragen werden beantwortet und „Verhaltensregeln“ vereinbart. Verläuft dieses Erstgespräch positiv, dann schließen die Parteien mit mir einen „Mediationsvertrag“ ab, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten und die vereinbarten Verfahrensregeln festgehalten werden.
- Themensammlung und Gewichtung: Die Parteien benennen die Themen und die Reihenfolge, in der diese bearbeitet werden sollen.
- Interessen und Bedürfnisse: Alles was ihnen an diesen Themen wichtig erscheint wird nacheinander genauer dahingehend untersucht, welche einzelnen Interessen damit verbunden sind und welche Bedeutung für jeden der Parteien in den Themen stecken.
- Entwicklung von Optionen: Die Beteiligten entwickeln kreative Lösungsmöglichkeiten.
- Verhandeln: Die Konfliktpartner verhandeln mit dem Ziel eine faire, für die Zukunft tragfähige Entscheidung zu finden. Die Bedürfnisse aller Beteiligten finden Berücksichtigung.
- Vereinbaren: Das Ergebnis der Verhandlung wird protokolliert. Bei rechtlich relevanten Vereinbarungen ist eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt ratsam, da ich als Mediatorin keine Rechtsberatung durchführe.
Mein Selbstverständnis und mein Arbeitsanspruch für einen fairen Umgang sind geprägt durch: Einfühlungsvermögen und Empathie, respektvoller Umgang und Akzeptanz der persönlichen Grenzen, Interesse, größte Sorgfalt im Umgang mit allen Beteiligten sowie absolute Diskretion im Umgang mit den Informationen.